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Archiv der Kategorie Abgeltungsteuer

Abgeltungsteuer einfach erklärt

Abgeltungsteuer - ganz einfach

Wenn Sie mit Ihrer Bank Geschäfte machen wie z.B. über Aktiendepots, dann wird Ihre Bank ab dem 1. Januar 2009 die so genannte Abgeltungsteuer auf alle Gewinne, die erzielt werden, automatisch an das Finanzamt abführen. Diese Steuer heißt Abgeltungsteuer, weil alle Ansprüche des Staates an die Versteuerung Ihrer Gewinne aus Kapital-Verzinsung und Kapital-Gewinn damit „abgegolten“ sind. Eigentlich ist die Abgeltungsteuer eine Kapitalertragssteuer – das gab es immer schon!

Neu ist jetzt, dass die Banken verpflichtet sind, diese Abgeltungsteuer auch ohne Ihr Einverständnis abzuführen

Wurde die Abgeltungsteuer bezahlt, hat der Sparer danach mit dem Finanzamt nichts mehr zu tun. Das Finanzamt kassiert mit Hilfe der Banken ein Viertel vom Ersparten und begnügt sich damit. Im Vergleich zu heute ist dies eine ganz neue Art der Steuer vom Ersparten. Bisher war die Steuer für Erspartes sehr kompliziert zu berechnen und von vielen Faktoren abhängig, zum Beispiel wie viel man verdient, ob man verheiratet ist, wie sich das Ersparte zusammensetzt usw.

Ab 2009 spielt das alles keine Rolle mehr: Ein Viertel des Gewinnes wird an das Finanzamt abgeführt – das war’s. Die so genannte Steuerehrlichkeit von Kapitalertrags-Gewinnlern wird nicht mehr auf die Probe gestellt.

Mehr Details dazu gibt es auf www.abgeltungsteuer.de

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