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Neue Widerrufsregeln ab Juni 2014

Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie (VRR) am 13. Juni 2014 müssen Händler wieder einmal eine neue Musterwiderrufsbelehrung bei Vertragsschluss mit Verbrauchern verwenden. Zwar fällt das Rückgaberecht weg, was besonders im E-Commerce eine positive Änderung für alle Händler bedeuten mag. Der Widerruf wird dagegen um so komplizierter. Die verpflichtende Belehrung wird europaweit einheitlich verwendet und wird aus Sicht des Verbrauchers verständlicher, birgt für den Händler jedoch einige vermeidbare Tücken. DAs Thema ist insbesondere für Onlinehandel treibende Brennholzhändler interessant.Hier weitere Infos und ein Beispiel für eine Musterwiderrufsbelehrung finden
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